Aufgrund jüngster Erklärungen des marokkanischen Königs zur Westsahara fordert der ehemalige UN-Unter-Generalsekretär für Rechtsfragen Hans Corell in einem Artikel die EU auf, ihr Fischereipartnerschaftsabkommen zu überarbeiten. Darüber hinaus betont er, dass die laufenden Öl-Erkundungen in völligem Widerspruch zu seinem Rechtsgutachten stehen, das er für den UN-Sicherheitsrat erstellt hat.
In seinem Artikel „Die Verantwortung des Weltsicherheitsrats für die Westsahara“, der am
23. Febr. 2015 im International Judicial Monitor erschienen ist, geht der ehemalige UN-Untergeneralsekretär Hans Corell sowohl die EU als auch die internationalen Ölgesellschaften hart an, die sich Zugang zu den Ressourcen der Westsahara verschaffen.
Sowohl die EU als auch die Ölkonzerne berufen sich dabei auf das
Rechtsgutachten, das Corell erstellte, um ihre Aktivitäten zu rechtfertigen.
Corell bezieht sich ausdrücklich auf die spektakuläre Erklärung des marokkanischen Königs letztes Jahr, wonach es die marokkanische Regierung ablehne, die Westsahara im Lichte der Dekolonisierung und Selbstbestimmung zu betrachten.
„Vor diesem Hintergrund sollte der Weltsicherheitsrat die Rechtmäßigkeit der EU-Fischereiabkommen mit Marokko überprüfen. Der geeignete Weg, eine verbindliche Antwort in dieser Frage zu erhalten, wäre es, wenn der Sicherheitsrat lt. Artikel 96 der Charta der Vereinten Nationen beim Internationalen Gerichtshof ein Rechtsgutachten anfordern würde. Falls sich der Rat zu einem solchen Schritt nicht in der Lage sehen sollte, könnte die Mitgliederversammlung diese Initiative aufgreifen.“
Corell ging auch mit der fortlaufenden Ölsuche im Gebiet hart ins Gericht:
„Die neueste Entwicklung im Zusammenhang mit natürlichen Ressourcen ist ein Vertrag zwischen Marokko und zwei Unternehmen, Kosmos und Glencore, der die Erkundung und Ausbeutung von Erdöl vor der Küste der Westsahara bei Kap Bajador (Boujdour) zum Gegenstand hat. Aus den Internetmitteilungen dieser Firmen muss ich erkennen, dass beide behaupten, ihre Aktivitäten fänden in Übereinstimmung mit meinem Rechtsgutachten von 2002 statt. Bedauerlicherweise sind diese Behauptungen völlig falsch! Bereits die Unterzeichnung einer Vereinbarung mit Marokko, in dem die Westsahara als ,Südprovinzen des Königreichs Marokko‘ bezeichnet wird, steht im klaren Widerspruch zur Unternehmerischen Sozialverantwortung (Corporate Social Responsibility: CSR) und den Leitlinien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte Protect, Respect and Remedy“, so Corell weiter.